Der Heimbeirat der Heimstatt Röderhof wurde bereits vor Inkrafttreten der Novellierung der Heimmitwirkungsverordnung am 09.06.1989 als Heim-Elternbeirat ins Leben gerufen, ist aber seit der Verankerung in der Heimmitwirkungsverordnung vom 25. Juli 2002 mit neuen Befugnissen ausgestattet.
Diese fordert, dass die Mitwirkung des Heimbeirats von gegenseitigem Vertrauen und Verständnis zwischen Bewohnerschaft, Heimleitung und Heimträger bestimmt sein soll. Da der Heimbeirat die Belange und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner zu vertreten hat, muss er deren Wünsche und Vorstellungen kennen. Daher müssen Heimbeirat und Bewohnerschaft in engem Kontakt miteinander stehen und miteinander sprechen. Ein Forum des Informations- und Meinungsaustausches ist die jährlich mindestens einmal abzuhaltende Bewohnerversammlung.
Das Besondere in der Heimstatt Röderhof besteht darin, dass die Bewohner oder Bewohnerinnen der Einrichtung aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung ihre Belange nicht selbst artikulieren und vertreten können. Daher wird in der Heimstatt Röderhof pro Wohngruppe ein Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Kreis der gesetzlichen Vertreter der Bewohnerschaft in den Heimbeirat gewählt. Der Heimbeirat trifft sich – neben der Bewohnervollversammlung – mindestens einmal im Quartal um Aktuelles auszutauschen. Darüber hinaus werden einzelne Projekte in kleineren Teams erarbeitet.
Aufgaben des Heimbeirats der Heimstatt Röderhof:
- Ansprechpartner für Angehörige und Betreuer der Bewohner
- Plattform des Informationsaustauschs
- Projekte initiieren, organisieren und durchführen